Förderung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
OrganisationenOrganisationen, Unternehmen und Betriebe können für Ihre Bildungsausgaben im betrieblichen Interesse zusätzlich einen Bildungsfreibetrag, oder alternativ eine Bildungsprämie geltend machen.
Bildungsfreibetrag
20 % der Bildungsausgaben als zusätzliche Betriebsausgabe
Bildungsprämie
6% der Bildungsausgaben
Privatpersonen
Privatpersonen können im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung Seminare, Supervision, Training als Fortbildungsmaßnahme geltend machen.