Förderung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung

Organisationen
Organisationen, Unternehmen und Betriebe können für Ihre Bildungsausgaben im betrieblichen Interesse zusätzlich einen Bildungsfreibetrag, oder alternativ eine Bildungsprämie geltend machen.

Bildungsfreibetrag
20 % der Bildungsausgaben als zusätzliche Betriebsausgabe

Bildungsprämie
6% der Bildungsausgaben

Privatpersonen
Privatpersonen können im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung Seminare, Supervision, Training als Fortbildungsmaßnahme geltend machen.